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Bestimmungen der Verbund für die türkischen
Parlamentarien Bestimmungen der türkischen Parlamentarier
Verbund -Verein Gründung


Erster Teil
Beschreibung, Ziel, Gründer und Mitglieder

Beschreibung
Artikel 1- Die Name der Verein ist Verbund der türkischen Parlamentarier 
Mit dem Beschluss der Verein- Verbund kann in den Zentrum der Städte Vertretungen eröffnet werden.
(Für den Gebrauch das Wort „Türk“ wurde mit dem Beschluss des Ministerialrates Nummer 7/115516 und Datum 16.04.1978 und Veröffentlichung an dem Amtsblatt am 3. Juni 1978 die Genehmigung gegeben) 
ZIEL
Artikel 2- Mit dem Bewusstsein der menschlichen Rechte in unserem Land und der Regierung mit mehreren Parteien zu geben und mit dem Gedanken „ ist gehört den Volk“ uns mit der Anhängigkeit rechtliche und Revolutionen der der Atatürk wird der Türkische Parlamentarier Verbund- Verein, 
Für die Bildung der Freundschaft, den sozialen und kulturellen und  gedanklichen und seelischen zwischen der  zur Zeit in der Türkischen Nationalversammlung und in dem Recht Versammlung als Mitglied arbeitete oder noch Tätigen Parlamentarier zu Bilden, für die Nutzung des Volkes von den Wissen und Erfahrungen der Parlamentarier mit der wissenschaftlichen und Kulturellentätigkeiten Entwicklung der politischen Kulturumgebung und die Sittlichkeiten der Parlament zu bilden und mit dem Ziel Verstärkung der Demokratie und Weiterführung wird;  
Mit dem Bezug zu diese Thema für die Probleme der in der türkischen Demokratie kulturelle Arbeiten durchzuführen und lässt dafür zu Arbeiten, bereitet inländische wie auch ausländische Forschungsreisen vor und veröffentlichen von Bücher und Zeitschriften.
Mit den fremden Parlamentarier und deren ähnliche Bildungen und dessen Diplomaten zur Hilfe der Außenpolitik im Hinblick der nationalen Zeile des Atatürks soziale und  intellektuellen Beziehungen.
Nach der Gesetzgebung Artikel 2908 Artikel 11 Einigt mit ähnlichen Föderationen und Konföderationen
Stellt kulturelle und soziale Bindung zwischen der Mitglieder und Hilfsbereitschaft und Gründet diesbezügliche Institution und Seitenergründungen.
Sucht für den amen und Erfolgreichen Schüler und Studenten Kredit Möglichkeiten
Hilft bei den naturellen Katastrophen und macht diesbezügliche sozialen Hilfen.

Gründer
Nach Artikel 3- werden die Namen und Anschriften der Gründer Haussichtlich.
Es wird nach der
Nummer der Gründer:
Vor und Zuname
Name des Vaters
Geburtsort und Datum
Anschrift; unten ausgeführt.
1.
Y. Ziya Önder
Muhlis
Zara 1914
Turgut Reis Cd. 18/12 Ankara

2.
S. Faruk Önder
H.M.Nazım
Konya 1916
A.Mithat Efendi Sk. 22/4 Ankara

3.
Muhittin Kılıç
Rüştü
Konya 1919
N.Teyfik Sk.21/4 Maltepe/Ankara

4.
İsmet Kapusuz
Süleyman
Yozgat 1930
Meneviş Sk. 48/4 A.Ayrancı/Ankara

5.
Mehmet Türkmenoğlu
Veli
Develi 1921
GMK Bulvarı 105/10 Ankara

6.
H. Basri Albayrak
Abdullah
Pazar 1926
Keçiören Cuma Sk. 21/24 Ankara

7.
Cihat Turgut
Halil
İzmir 1918
Yakıtçılar Sk. 4/8 Y.Şehir/Ankara

8.
Ahmet Üstün
Sadık
Polatlı 1923
Büklüm Sk. 14/4 K.Dere/ Ankara

9.
M. Enver Işıklar
Rüştü
Afyon 1914
Hoşdere Cd. 68/17 Y.Ayrancı/ Ankara

10.
Adil Yaşa
Abdülmecit
Siirt 1924
Bahçelievler 4. Cd. 111/3 Ankara

11.
Ahmet Karamüftüoğlu
Tevfik
Kadirli 1924
B.evler 1. Cd. 78/21 Ankara

12.
Orhan Vural
Tevfik
Ordu 1932
Yeşilyurt Sk. 26/16 Çankaya/Ankara

13.
Haluk Berkol
Ahmet
Kadıköy 1921
Atatürk Bl. 255-A/55 Ankara

14.
Haldan Kısayol
Feridun
İstanbul 1923
Sağlık Sk. 42/5 Y.Şehir/Ankara

15.
Halit Fikret Aka
Hayrullah
Nevşehir 1914
Çiftlik Cd. 7/10 B.Evler/Ankara 

16.
İsa Bingöl
O.Kadri
Muş 1919
Büklük Sk. 80/13 K.Dere/Ankara

17.
İhsan Kabadayı
Ahmet
Konya 1920
M.Paşa Cd. 874 Sk. İzmir

18.
Kaya Özdemir
Rüstem
Sivas 1931
Güvenlik Cd. 6/13 A.Ayrancı/Ankara

19.
Nurettin Özdemir
Fikri
Kelkit 1927
Yıldız Koop, Ev. 6/13 B.Evler/Ankara

20.
M. Kemal Yılmaz
Hakkı
Aydın 1921
B.Evler Çiftlik Cd. 7/10 ANKARA
21.
Dursun Akçaoğlu
Ahmet
Çerkeş 1919
GMK Blv. 107/12 Maltepe/Ankara

22.
Atilla İmamoğlu
Seyit
Afşin 1939
Boz Sk. No. 3 Kurtuluş/Ankara

23.
Nurettin Sandıkçıoğlu
İ.Hakkı
Burhaniye 1922
Bilir Sk. 29/3 K.Dere/Ankara 

24.
Zeki Yücetürk
Tevfik
Balıkesir 1928
B.Evler 61. Sk. 18/7 Ankara

25.
Yusuf Ulusoy
Ethem
Yozgat 1910
Çelikkale Sk. Çelikkale Apt. Ankara

26.
İsmail Yeşilyurt
H.Nuri
Şefaatli 1925
Kavacık S. Ev. Bando Sk. 12 Ankara

27.
İ.Sıtkı Hatipoğlu
Hüseyin
Polatlı 1924
A.Ayrancı Gerede Sk. 10/5 Ankara

28.
Cevat Odyakmaz
Suudi
Pazar 1921
Kavacık Sb.Ev. 3. Yıldız Cd. Ankara

29.
İlhan Açıkalın
H. Faik
Osmaniye 1930
B.Evler 14. Sk. 8/8 Ankara 
Verbote
Artikel 4- Gründung von Verband- Vereine werden nach den Grundregelungen der Staatverfassungsgesetz geregelt und verwaltet und die Arbeiten werden außer politischen und ideologischen Wahl verwaltet. 
Bei Themen, die mit den Gesetzten 2908 Artikeln 5,6,37,40 und 42 Verboten sind wurden keine Tätigkeiten geführt.  
Erhaltung von Mitgliedschaft
Artikel 5- Parlamentären, die in der türkischen Nationalversammlung Tätig waren und nach dem Gesetzten 1,157,158 und 2485 gegründeten und zuständigen von dem gesetzgebenden Versammlung deren Mitglieder und dort als Parlamentarier Tätige und außer dem Parlament dort Beauftragte Personen und nach dem Gesetzgebung Artikel 2908 Artikel 4 und 2 Paragraphen 2 und 3 wegen der Dauer an dem Paragraphen 4 angehörenden die dem Recht haben an der Parlament anwesend zu sein können sich als Mitglieder eintragen lassen. 
Mit den schriftlichen Forderungen der oben aufgeführten Quantitäten Personen wird binnen 30 Tagen beschlossen ob deren Mitgliedschaft angenommen wird oder nicht. Der Beschluss wird dem Betreffenden schriftlich mitgeteilt. Die Bewerbungen können direkt oder durch den Filialen an dem Verein- Verbund Generalleitung gemacht. Zu diesen Bewerbungen muss das Eintrittzahlung und jährliche Zahlungsquittungen oder Bankenquittung beigelegt werden. Ohne diese Zahlungen werden die Bewerbungen nicht angenommen. Von den Filialen angenommene Zahlungen werden mit der Berechtigung für die Zuständigkeit von den Generalleitung werden um nachher ein Quittung zu Vorbereiten an die Rechnungen der Filialen als Vorzahlung eingetragen. Staatspräsidenten, Präsidenten der türkischen Nationalversammlung und die Ehegatten der gestorbenen Mitglieder werden als Ehrenmitglieder angenommen. Ehrenmitglieder können nach Wunsch Zahlungen machen und an dem Generalversammlungen Teilnehmen. Sie haben aber kein Wahlrechte sie können nicht wählen und gewählt werden. 
Die Ehrenmitglieder müssen nicht in der Türkei ansässig sein, fremde Missionschefs und Abgeordnete können mit den Beschluss der Generalversammlung Ehrenmitglieder werden und wenn nötig wird es abgenommen.  
Ehrenpräsidium
Artikel 6- Der Präsident der großen Nationalversammlung ist für Amtsdauer auch der „Ehrenpräsident“ der Verbund der türkischen Parlamentarier.
Diese wird an den Betreffenden Mitgeteilt und binnen 10 Tagen an den örtlichen Leiter bekannt gemacht. Die Ehrenpräsidenten können nach Wunsch dem Verbund als Mitglieder eingetragen werden.
Generalleiter der türkischen Parlamentarier werden nach der Amtabgabe den Titel „Ehrenpräsident“ tragen.
Ehren Präsidenten nehmen während sie nicht Tätig sind bei den Versammlungen Teil  
Verlust der Mitgliedschaft
Artikel 7 Die Mitglieder verloren die Mitgliedschaft
1. Mit Kündigen
2. Mit dem Verlust der Wahl an dem National Versammlung
3 Obwohl schriftliche Mahnung wenn nicht mit einem rechtlichen Grund die Gebühren nicht Zahlt
4. Mit dem Austrittbeschluss
5 Mit dem Verlust des Rechts an dem Vereinen
Für die Personen deren Register Ungültig Erklärt werden wird in der ersten Versammlung Gegenstellung genommen  
Zweiter Teil 
Organen der Verbund- Verein, Ergründung, Aufgaben und Zuständigkeiten

Organen der Verbund- Verein
Artikel 8 Organen der türkischen Parlamentarier Verbund der Verein sind: 
General Versammlung
Allgemeine Leitungskommission
Führungskommission
Überwachungs- Kommission
Höhere Beratungskommission
Filialen und Vertretungen

Versammlung der Verein - Verbund  
Artikel 9 Verein- Verbund macht den gewöhnlichen Versammlung im ersten Jahr im Monat Mai. Für diese Versammlung wird durch die allgemeine Leitungskommission ein Aufruf gemacht. Die allgemeine Leitungskommission ruft wenn es nötig gesehen wird auf eine ungewöhnliche Versammlung auf. Außerdem muss durch den schriftlichen Antrag der Überwachungs- Kommission oder vom 1/ 5 der Mitglieder des Verein - Verbund muss innerhalb ein Monat ungewöhnliche Versammlung aufgerufen werden.  
Prinzipien der Aufruf
Artikel 10 General Versammlung bereitet nach dem Bestimmungen der Verein - Verbund die Liste der registrierten Mitglieder und die Mitglieder werden mit Festlegung und Bekanntmachung an einem örtlichen Zeitschrift den Tag, Uhr und Ort und Tagesordnung vor 15 Tagen aufgerufen. Wenn weil der Mehrheit bei diese Versammlung nicht anwesend ist wird der Zeit der zweiten Versammlung festgelegt. Zwischen der beiden Versammlungen kann nicht kürzere frist von eine Woche festgesetzt werden. 
Tag, Uhr, Ort und Tagesordnung der festgesetzten Versammlung wird den örtlichen höchst Zuständigen der Regierung schriftlich mitgeteilt und die Liste der Mitglieder wird Angelegt. Bei dieser Liste werden die Mitglieder die vom vorherigen Jahr Gebührenschulden haben nicht eingetragen. 
Wenn der Versammlung wegen andere Gründe Verlegt ist wird mit der Mitteilung der gründe an demselben Zeitschrift ein zweites Mitteilung gemacht und es dem Mitglieder mitgeteilt. Nach der zurück Schiebung der Versammlung muss der zweite Versammlung binnen zwei Monaten durchgeführt werden.  
Die Mitglieder werden zu der zweiten Versammlung wie oben aufgeführt gerufen und wieder dem zuständigen der Regierung mitgeteilt. General Versammlung darf nicht mehr als einmal verschobt werden.  
Das Gebühr das zu dem Regierungs- Kommissar zu Zahlen ist wird zwei Tage vorher an dem Finanzamt gezahlt.  
Ort der Versammlung
Artikel 11 General Versammlungen dürfen nicht an einem anderen ort durchgeführt werden als der Zentrum

Genügende zahl für die Versammlung
Artikel  12 Nach den Bestimmungen der Verein – Verbund versammelt sich der General Versammlung mit ein Mehrzahl der Mitglieder und so werden auch Beschlüsse getroffen. Wenn bei der ersten Versammlung nicht die Mehrheit erhalten ist wird bei der zweiten Versammlung die Mehrheit nicht gesucht. Aber bei dieser zweiten Versammlung darf die Zahl der Mitglieder nicht weniger als die doppelte der Gesamtzahl der Mitglieder bei Vereinsleitung und der Überwachungs- Kommission sein. Jedes Mitglied kann nur seine Stimme gebrauchen.

Prinzipien der Versammlung
Artikel 13 Die Versammlung darf nur an dem Ort und Uhr durchgeführt werden in dem man an der Anzeige und an dem schreiben der höchsten Zuständigen der Regierung Mitgeteilt hat. Die an der Versammlung teilnehmender Mitglieder Unterschreiben an der Liste neben ihre Namen. Aber um an der Versammlung teilzunehmen müssen die Mitglieder die Jährlichen Gebühren bezahlt haben. Die Mitglieder, die dieser Zahlungspflicht nicht durchgeführt haben können bei der Versammlung nicht Teilnehmen. Wenn die Gasamtzahl, dass an der Artikel 12 Erwähnt erhalten ist wird diese Protokolliert und die Versammlung wird von dem Leiter de Generalversammlung oder einem anderen Mitglied der leitenden Kommission eröffnet.

Nach der Eröffnung wird für die Leitung der Versammlung ein Leiter einem Vertretenden Leiter mit zwei Schreibern als Generalversammlungsleitung gewählt. Diese leitet den General Versammlung nach der Gesetzgebungen und Bestimmungen und teilt die Ergebnisse der Wahl mit und gebt die Leitung dem Gewählten.

Die Themen die Besprochen werden
Artikel 14 Bei der General Versammlung werden nur Themen, die bei der Tagesordnung Festgelegt sind besprochen. Aber wenn an der Versammlung anwesende Mitglieder mit einer Zahl von zehnten ein zu besprechende Thema Auftragt muss es an der Tagesordnung angenommen werden.

Bei den außergewöhnlichen Versammlungen darf nicht außer der mitgeteilte Tagesordnung herausgetreten werden.

Aufgaben und Zuständigkeiten der General Versammlung
Artikel 15 General Versammlung
1. Für den General Versammlung 15 eigentliche und 15 Zusatz und für den Überwachungs- Kommission 3 eigentliche und 3 Zusatz Mitglieder für den Disziplin Kommission 5 eigentliche und 3 Zusatz und für den Höheren Beratungskommission 40 eigentliche und 20 Zusatz Mitglieder gewählt.
2 Kann Änderungen bei Bestimmungen machen und beschisst für die Eröffnung der Filialen wenn Nötig.
3. Die Berichte über die Rechnungen und Arbeitsberichte der General Versammlung werden und Berichte der Kontrollen durchführende werden an der Versammlungskommission angenommen.
4. Bestätigt das Budget und für die anzustellende personal die Arbeitsstelle das von der Verwaltung vorbereitet wird oder Ändert es.
5. Untersucht die Gegenstellungen der Mitglieder bei der Austretung und Ungültig Erklärung und gibt Beschlüsse über dies.
6. Gibt Beschlüsse in der allgemeinen Verwaltungskommission für den Kauf und Vermietung der Verbund und Verein Gebäude und für den Verkauf der bestehenden und für die Zusammenkommen mit Institutionen die den gleichen Ziel haben
7. Gibt Zuständigkeiten für die im Artikel 12 betonten Tätigkeiten für den sozialen Beziehung in der allgemeinen Verwaltungskommission
8. Durchführt die Tätigkeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen und Gesetzgebungen die von der allgemeinen Verwaltung festgelegten Tätigkeiten.
9. Beschluss für die Ungültigerklärung der Verbund – verein  

Gründungsaufgaben und Zuständigkeiten des Allgemeinen Verwaltungsrates
Artikel 16- Der Allgemeine Verwaltungsrat ist das einzige Leitung und Vertretungsorgan des türkischen Parlamentarier Verein- Verbund und hat Verpflichtungen gegen die Verwaltungskommission.
Das allgemeine Verwaltungskommission in den folgenden 2 Tagen der Wahlen, wählt mit der Versammlung der Verein- Verband Mitglieder dem Verwaltungsleiter, und deren assistierenden Leiter den General Sekretär, assistierende General Sekretär und dem allgemeinen Buchführer mit geschlossene Stimmen als der Führenden Kommission.
Die Generalpräsidenten der politischen Parteien und deren assistierende Präsidenten und die Führungskommissionen diese politische Parteien dürfen nicht an der Generalleitung und Überwachungskommissionen und dem Disziplin Kommissionen Teilnehmen.  
Allgemeinen Verwaltungsrat;
Das Verein- Verbund der türkischen Parlamentarier kann den gesamten Vertretungsrecht oder zum Teil den Verwaltungsleiter geben.
Der Verwaltungsrat kann die Mitglieder für den Zweck der Verbund- Verein zu Arbeiten beauftragen.
Es kann zur Eröffnung von Vertretungen und dafür dem Gründer zu Beauftragen und wenn Nötig diese zur schlissen dem Generalversammlung Antrag stellen. Ladet den Filialen zur ordentlichen und außergewöhnlichen Versammlungen ein.
Durchführt die Tätigkeiten wie der Einkommen und Ausgaben des Vereins; vorbereitet das jährliche Bericht, den Bilanz und das Budget für den kommenden Jahr und Personal Stellentafel und das jährliche Gebühr fest und stellt diesen Vorschlag zu den allgemeinen Verwaltung.
Vorbereitet Festlegungen und Gesetzgebungen nach dem Artikel 2 der Bestimmung bringt es zur Anwendung und stellt zusammenarbeiten mit andere Organisationen die den selben Ziel haben Gründet Gemeinschaften und Partnerschaften und Kauf, Mietet oder Verkauft und Vermietet Guthaben für den Bau von soziale Bildungen
Macht die nötigen austausche zwischen den Teilen und Artikeln des Budgets.
Nimmt die nötigen Maßnahmen für die ordentlichen Verwaltung der Guthaben der Verbund- Verein
Bestimmt den Eintrittsgebühr der Mitglieder
Mit der Zustimmung der Außenministerium gibt den ehren Mitglieder der türkischen Parlamentarier Verbund die Aufgaben bei den Forum, Panel und Versammlungen die den türkischen Nationalen Gunsten Verteidigen fremde Parlamentarier die die Freunde der Türkei sind und Teilt es binnen 10 Tagen dem höchsten zuständigen der Regierung mit.
Das jährliche Budget der Filialen wird angenommen oder mit Durchführung einige Änderungen angenommen und kontrolliert die Aktivitäten der Filialen.
Mit der Berücksichtigung der Eiligkeit der Tätigkeiten gibt für diese Tätigkeit die Verantwortung an den Führenden Kommission oder dem General Leiter. Bei diese Sache nimmt nachher der Führenden Kommission oder der General Leiter die Bestätigung von dem Generalversammlung
Der Generalversammlung oder der höhere Beratungskommission darf bei Nötigkeit um von deren Erfahrungen oder Wissen Gunsten zu Machen Spezialisten Beauftragen und deren als ehren Berater oder der Hauptberater anstellen. Nimmt Beschlüsse über das anstellende oder gekündigte Personal der Verein- Verbund und Filialen.
Durchführt die Tätigkeiten die mit der Bestimmungen Festgelegt sind und macht von dem Zuständigkeiten gebrauch. 
Versammlung der allgemeinen Verwaltung
Artikel 17-  Der allgemeine Verwaltung Versammelt sich mindestens einmal ohne einen Aufruf an einem bestimmten Tag und Uhr jedes Monats. Außerdem kann wenn Nötig mir der Aufforderung der General Leiter oder der 1/3 der Mitglieder von dem Generalversammlung Versammelt werden. Das wird durch das Sekretariat den Mitgliedern mitgeteilt.
Die Tagesordnung wird durch das Sekretariat den Mitgliedern mitgeteilt. Die Verwaltung wird durch den Generalleiter wenn nicht anwesend durch den assistierenden Generalleiter und wenn er auch nicht anwesend ist durch den General Sekretär geleitet. Der Mitglied der ohne Entschuldigung drei Mal nicht anwesend ist wird als von dem allgemeinen Leitungskommission Ausgetreten angenommen.  
Ergänzung der Verein- Verband Kommissionen mit Zusatz Mitglieder
Artikel 18 – Die frei gebliebene Mitgliederschafften der Allgemein Leitung, Überprüfung, Disziplin und höher Beratungskommission werden durch die Klassifizierung mit dem Aufruf der Kommission Leiter der Zusatz Mitglieder gefüllt.
Wenn der Mitgliederzahl der Verwaltungskommission mit Freilassung unter der Zahl der Gesamtmitglieder Fällt Der Verwaltungsrat ruft die Kommission Mitglieder in ein Monat zu eine Versammlung. Im Falle nicht Aufruf können die Mitglieder der Verein- Verbund Antrag darüber bei der Amtsgericht stellen.  
Aufgaben und Zuständigkeiten der Führenden Kommission
Artikel 19 Führende Kommission versammelt sich jeden 15 Tag bei Unanwesenheit der General Leiter mit dem Aufruf der assistierenden General Leiter.  
Führende Kommission
Führt die Beschlüsse der Verwaltungskommission
Stellt die im Bestimmungen der Verein- Verbund zur Wahl der allgemeinen Verwaltungskommission
Mit der Erhaltung von Zuständigkeit von den allgemeinen Verwaltungskommission beauftragt bei der Vorbereitung der Bekanntmachungen dem assistierenden General Leiter, General Sekretär und dem allgemeinen Verwaltungskommission.
Durchführt die Beauftragung der nötigen Personals
Leitet Das Buch und Zeitschriftenausgaben
Nimmt die nötigen Maßnahmen bei der sozialen Bildungen die den Verein- Verbund gehören
Führungskommission ist Verantwortlich gegen den allgemeinen Verwaltung und sucht die Bestätigung bei der General Verssammlung.

Aufgaben und Zuständigkeiten der Überprüfungskommission
Artikel 20 – Von 3 Mitgliedern gebildete Überprüfungskommission wählt in 3 Tagen nach der Wahl einen Leiter mit geschlossener Stimme protokolliert das Ergebnis und Teilt es der Verwaltung Kommission mit.  
Überprüfungskommission
1. Kontrolliert die Tätigkeiten der Verein- Verbund hinsichtlich der Leitung und Finanz mit der Anpassung zu den Beschlüssen.
2. Kontrollier ob die Buchführung angemessen geführt wird
3. Für die jährlichen Tätigkeiten mit dem Kontrollen die nicht über 6 Monat schreiten bereitet ein Bericht vor und gibt es zu den Generalversammlung
4. Nach den Bestimmungen Artikel 9 Paragraf 2 Ruft den Generalversammlung zu der Versammlung auf. 
Aufgaben und Zuständigkeiten der Disziplinkommission
Artikel 21- Disziplinkommission bildet sich von dem General Kommission gewählten 5 ständigen und 3 Zusatz Mitglieder. Nach den Wahl muss in 3 Tagen mit der Leitung der ältesten Mitglied  wird mit geschlossener Wahl ein Leiter und assistierende Leiter gewählt und das Ergebnis muss den Leitung der Verein- Verbund Mitgeteilt.
Disziplinkommission Untersucht die Beschwerden und gibt dafür ein Beschluss. Der Disziplinkommission kann von deren Verteilungen wünschen und kann Dort Untersuchungen darüber machen und Beweise stellen und Dort dem Zeugen anhören und gibt nach den gesammelten Beweisen ein Urteil.
Disziplinkommission bindet sich nicht der Übertragungswunsch der General Leitungskommission.
Disziplinkommission
Löst die Meinungsverschiedenheiten zuerst mit Einigung
Kann nach der Untersuchung dem Mitglieder Warnung und Mahnung geben
Kann dem Mitglieder die den Bestimmungen der türkischen Parlamentarier nicht anpassen oder die Vorschriften nicht folgen und bei diesen Festhalten von dem Mitgliedschaft vorläufig austreten oder ganz austreten lassen und damit Bestaffen
Mit den Beschwerden über den Filialen mit der Strafen die dem Mitglieder gegeben wurden kann der allgemeine Leitungskommission die Schließung der Filialen vorschlagen.
Die Beschlüsse, die getroffen werden wird zu der Beschluss der allgemeinen Verwaltung geleitet. 
Strafen und Folgen
Artikel 22- Die durch den Disziplin Kommission Erteilte
Warnung: Muss schriftlich gemacht sein
Mahnung: Muss schriftlich gemacht sein
Vorläufige Abtritt: Die Mitgliedschaft von den Mitgliedern wird mit ein bis zum 2 Jahren abgeschlossen.
Ständiger Abtritt: Die Mitgliedschaft von den Mitgliedern vom Verein- Verbund wird Ungültig erklärt.
Die, die Mahnungsstrafe Erhalten haben können in dem folgenden Jahr nicht an den Organen der allgemeinen Verwaltung gewählt werden wenn sie Gewählt sind wird dessen Tätigkeiten abgesagt. Es kann gegen den Beschluss der Disziplinkommission binnen 3 Tagen für die Verbesserung des Beschlusses durch den Generalverwaltung Antrag gestellt werden. In diesem Zustand fügt der allgemeine Verwaltungskommission sein eigene Meinung bei und gibt die Forderung weiter an den Disziplinkommission. Nach diesem Schritt ist der Beschluss der Disziplinkommission festgesetzt. Antrag oder Gegenstellung hindert nicht die Absagung der Tätigkeit.  
Höhere Beratungskommission
Artikel 23- Nach den Wahl muss in 3 Tagen mit der Leitung der ältesten Mitglied wird mit geschlossener Wahl ein Leiter und assistierende Leiter gewählt und das Ergebnis muss mit dem Protokoll den Leitung der Verein- Verbund Mitgeteilt werden. 
Höhere Beratungskommission  
Macht Pläne und Programme für die Führung von Tätigkeiten, die im Begriff der Verbund- Verein stehen.
Gibt für die inland- und Auslandreisen Vorschläge an den allgemeinen Leitungskommission
Durchführt Forschungen und Arbeiten an den Themen die der allgemeine Leitungskommission und Führungskommission mitgeteilt hat. Der Beschluss des Kommissions- ist ein Vorschlag für den allgemeinen Leitungskommission
Nachdem die Zusatzmitglieder Beauftragt sind und diese es Verlassen wird der Kommission die Tätigkeiten mit den Verbliebenen.
Höhere Beratungskommission versammelt mit dem 1/3 der Mitglieder und die Beschlüsse werden mit der Mehrheit erzogen.  
Die an den Organen gewählten an den Verwaltung Mitzuteilen.
Artikel 24- Nach 7 Tagen der Wahl wird durch den Leiter der Verwaltungsrat die Vor und Zuname der Name des Vaters Geburtsort und Datum und Wohnanschriften der an der Verwaltung, Überprüfung , Disziplin und höheren Beratungskommission gewählten Mitglieder werden schriftlich an den höheren Zuständigen der Regierung Mitgeteilt  
Drittes Teil
Filialen
Eröffnung von Filialen
Artikel 25- Der Verein- Verbund kann wenn Nötig an den Stadtzentren Filialen eröffnen. Darüber wird mit mindestens 1/3 der Mitglieder an den höheren Zuständigen der Regierung ein Antrag gestellt. Bei diesem Schreiben muss Vor und Zuname der Name des Vaters Geburtsort und Datum, Beruf oder Tätigkeit und Wohnanschriften und Nationalität der Gründer Mitgeteilt.
Die Gründer müssen an dem Ort an dem sie Filialen Gründen möchten mindestens 6 Monate ansässig sein.  
Organen der Filialen
Artikel 26- Organen der Filiale bildet sich  
General Kommission
Verwaltungskommission
Überprüfungskommission 
General Kommission der Filialen
Artikel 27- Das Generalkommission der Filialen bildet sich von dem Verein- Verbund eingetragenen und im Ort der Filiale ansässigen Mitglieder. General Kommission der Filialen versammelt sich bei der Filiale Der ordentliche Versammlung muss mindestens vor 15 Tagen mitgeteilt werden und die genügenden Zahl der Mitglieder für die Versammlung, Tagesordnung und die Bestimmungen der Verein- Verbund wird angewendet. Mit dem Antrag der Filialen Leitungskommission, der Filialen Überprüfungskommission und die Mitglieder der allgemeinen Kommission von 1/3 der Mitgliederzahl kann die Filialen Versammlung außerordentlich Versammelt werden. Die Filialen Leitung muss in diesem Fall der Tagesordnung, Ort und Datum und Uhr der allgemeinen Leitung mitteilen. Die allgemeinen Kommissionsdaten von den Filialen werden von der allgemeinen Verwaltung festgelegt. 
Aufgaben der Filialen allgemein Kommission
Artikel 28-
Nach dem Mitgliederzahl der Region werden die Leitungskommissionen der Filialen von mindestens 5 und höchstens 7 ständigen und 5 Zusatz Mitglieder und für den Überprüfungskommission mit 3 ständigen und Zusatz gewählt.
Mit den Berichten der Rechnung und Arbeit der Filialen können der Überprüffunkskommission Beschlüsse ziehen.
Durchführt Besprechungen über dem jährlichen Budget und bestätigt diese oder ändert es.
İm Bezug auf den Guthaben der Filialen deren Vermietung oder Verkauf Gedanken werden dem allgemeinen Leitung Kommission Vorgeschlagen und darüber Beschlossen.
Führt die anderwärtigen Tätigkeiten nach den Bestimmungen durch.  
Aufgaben und Zuständigkeiten der Filialen Leitungskommission
Artikel 29. Die Filialenleitung ist der Vertreter der türkischen Parlamentarien an dem Ort und trägt die Verantwortung gegenüber der allgemeinen Filialen Kommission und dem allgemeinen Leitungskommission der Verein- Verbund. Die Filialen haben keine juristische Personen Zuständigkeit.
Die durch den Leitungskommission gewählte Mitglieder werden nach dem Wahl binnen 2 Tagen mit Versammlung in Filialenzentrum dem Filialen Leiter, den assistierenden Leiter, dem Filialen Sekretär und dem Filialen Buchführer wählen.
Der Verwaltungskommission sammelt sich mindestens einmal im Monat  neben diese ordentliche Versammlung, versammeln sie sich mit nach dem Auftrag der Leiter des Kommissions- und dem Filialenleiter. Aufruf für die Versammlung wird durch den Filialen Sekretär gemacht. 
Die im 17 Artikel der Beschluss durchgeführten Gesetzgebungen gelten auch für die Organen der Filialenleitung. Im Falle der Minderung der Mitgliederzahl wird mit dem Beschluss der allgemeinen Leitungskommission der Filialen allgemein Kommission spätestens binnen ein Monat als unordentlich versammelt.  
Leitungskommission der Filiale ;
Kann die vertretungsrecht der Filialen dem Filialenleiter ganz oder zum Teil geben.
Kann wenn nötig die Mitglieder nach der Ordnung der Verband- Verein beauftragen.
Führt die Aufgaben, die durch den allgemeinen Kommission gegeben sind durch.
Führt die Einkunft und Ausgabetätigkeiten der Filiale, bereitet dem jährlichen Arbeitsbericht, und dem Bilanz und die Personalstellen und überreicht es zu der allgemeinen Kommission.
Durchführt die Übertragungen in den Budget
Nimmt die nötigen Maßnahmen zwischen der Filialen Übertragungen
Nimmt die nötigen Maßnahmen für die Leitung der Gute nach dem Gunsten der Verein- Verbund
Nach dem 18 Artikel 3. Punkt des Beschlusses durchführt die Tätigkeiten mit den schriftlichen Erlaubnis der Leitungskommission
Nach dem 24 teilt die an den Organen der Filialen dem höchsten Zuständigen der Regierung mit.
Führt den Beschlussbuch, die Unterlagen für den Einkommen und Ausgaben das Buchführung dafür und die nötigen finanziellen Heften.
Durchführt die Tätigkeiten nach dem Beauftragungen. Die Filialen Leiter können keine Gesetzgebungen erteilen. Sie können im Namen der Zentrum Mitglieder Gebühren einnehmen und das nachher als einkommen berichten. Die finanzielle Nötigkeiten der Filialen wird mit Betracht der Nötigkeiten durch den allgemeine Leitungskommission bestimmt.  
Aufgaben und Zuständigkeiten der Überprüfungskommission
Artikel 30 Die Mitglieder die an den Überprüfungskommission gewählt werden mit Versammlung in den folgenden 2 Tagen  einen Leiter Wählen
Bei der Aufgaben und Zuständigkeiten der Überprüfungskommission werden die im Artikel 20 Erwähnten Beschlüsse angewendet.  
Ungültigerklärung der Filialen Leitungskommissionen deren Beauftragung und Wahl
Artikel 31. Es wird beider Zuwiderhaltung der allgemeinen Leitungskommissionen angewendet und es wird durch den allgemeinen Kommission Ungültigerklärung gegeben wenn die nicht den Beschluss dessen Folgen.
Die allgemeine Kommission kann wenn bei den Verzögerungen Hindernis seht oder mit dem Beschluss der Disziplin Kommission sofort Ungültigerklärungen abgeben. Für diese Ungültigerklärung wird mit 2/3 der Mehrzahl der Mitglieder Beschlossen.  
Die Mitglieder müssen die Tätigkeiten abgeben und Übertragen es muss ohne eine Verzögerung durchgeführt werden. Nach der allgemeinen Leitungskommission wird der neue Leiter bestellt und es muss mit dem Datum an in 45 Tagen mit dem Mitgliederzahl vom 1/3 für die Wahl in 15 Tagen ein Versammlung für den unordentlichen Kongress aufgerufen.
Bei der unordentlichen Kongress wird der Grund für die Auflösung gelesen und wenn Angetragen werden je ein Person zu Wort kommen und Aufklärungen machen. Nachher wird der Wahl durchgeführt.  
Schließung der Filialen
Artikel 32.  Wenn die nötige Mitgliederzahl nicht besteht oder nicht nützlich Arbeitet wird mit dem Beschluss der allgemeinen Leitungskommission der Mitgliederzahl vom 2/3 geschlossen. Wahl wird geheim gemacht. 
Zweiter Teil
Einkommen , Buchführungen und Registrierungen
Einkommen der Verein- Verband
Artikel 33
Besteht aus den Einzahlungen von Mitgliederbeiträgen
Von den Tätigkeiten wie Bühnenschau, Konferenz und Sportlichen Tätigkeiten
Von den Sozialen Gründungen der Verein und Verband
Von den Hilfen und Spenden.
Der Betrag der Mitgliederzahlungen wird von der allgemeinen Leitung Kommission bestimmt.  
Bucher und Register
Artikel 34. Verein – Verband führt die unten angegebenen Bücher
Eintragungsbuch der Mitglieder: Wird die  Personalien der Mitglieder, Eintrittsdatum und die Zahlungen geschrieben.
Beschlussbuch :Beschlusse der Leitungskommission und der Führungskommission wird nach dem Datum und Nummer geschrieben
Dokumentenbuch: Es werden die kommenden und gehenden Dokumente Eingetragen und das kommende Dokument im Original abgesendete als Kopie Aufbewahrt.
Einkommen und Ausgabenbuch: Einkommen, Ausgaben werden nach Ausgaben ort geschrieben. Und die Quittungen werden Eingetragen.
Budget, Schlussrechnung und Bilanzbücher : Budget, Schlussrechnung und Bilanzen werden hier Eingetragen
Eigentum Buch: Eigentümer der Verein- Verband werden hier Eingetragen
Prinzipien bei der Einkommen und Ausgaben
Artikel 35 – Werden mit Quittungen gesammelt und die Auszahlungen werden mit Auszahlungsunterlagen gemacht. Diese Unterlagen müssen 5 Jahre Aufbewahrt werden wenn nicht gegenteiliges bestimmt ist. Die Einkommen Dokumente werden vom Finanzministerium genommen. Bei diese Unterlagen muss das Unterschrift der nehmenden und Zahlenden Befindlich sein. Wenn das Finanzministerium diese Dokumente binnen 30 Tagen bereitstellen kann werden die unterlagen der Parlamentarier Verein – Verbund von dem höchsten Zuständigen der Regierung Bestätigt und die Gebühren werden gesammelt. Nach dem ankommen der Unterlagen von dem Finanzministerium werden die Unterlagen nicht gebraucht  
Erhaltung von Guthaben
Artikel 36 Der Verein – Verbund kann keine andere als die dafür Zulässigen Eigentümer haben
Nach der Eintragung der Guthaben des Vereins und Verbunds an seinen Namen muss es in 3 Monaten dem İnnenministerium Mitgeteilt werden  
Drittes Teil
Änderung der Festlegung , Ungültigerklärung, Auflösung

Änderung der Festlegung
Artikel 37 Änderung der Festlegung ist mit der Forderung der 1/5 der Gesamtmitgliederzahl der Verein- Verbund oder dem Verwaltungsrates und mit der Zustimmung der 2/3 Mitgliederzahl möglich  
Ungültigerklärung der Verein- Verbund
Artikel 38 Zur Ungültigerklärung der Verein- Verbund wird mit der allgemeinen Verwaltung beschlossen. Für diesen Beschluss müssen die 2/3 der Mitglieder Anwesend sein. Wenn bei der ersten Versammlung nicht die Mehrzahl erreicht wird, wird bei der zweiten Versammlung ohne Rücksichtnahme der Mitgliederzahl dies Besprochen. Aber für die Ungültigerklärung der Verein- Verbund braucht man den 2/3 der Mitglieder. 
Auflösung
Artikel 39 Nach der Zahlung der Schulden wird dem Guthabender türkischen Parlamentarier an den Unterstützung, wissenschaftliche und politische Forschungen Stiftung (TÜPAV) übertragen
Die Auflösung wird mit Forderung und Überprüfung Kommissionen geführt.  

Allgemeine Leitung Kommission der türkischen Parlamentarier

HASAN KORKMAZCAN

Allgemeine Verwalter

MUZAFFER BAŞTOPÇU

Ass.  Allgemeine Verwalter

MUSTAFA DAĞCI

Allgemeine Sekretär

AHMET KÜÇÜK

Allgemeine Buchführer

AHMET GÜZEL

Mitglied der Versammlungsleitung

MUSTAFA AKSOY

Mitglied

KEREM ALTUN

Mitglied

İHSAN KOCA

Mitglied

SELAHATTİN BEYRİBEY

Mitglied

AHMET ALKAN

Mitglied

FECRİ ALPASLAN

Mitglied

İRFAN GÜRPINAR

Mitglied

İSMET OKTAY

Mitglied

MURAT ÖZKAN

Mitglied

RAUF ERTEKİN

Mitglied

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